Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die Wahltage der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2025

Veröffentlicht: 

12. February 2025
Auf Grund des § 43 Abs. 2 des Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetzes 2014 – HSG 2014, BGBl. I Nr. 45/2014, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 146/2023, wird verordnet: -1. Als Wahltage für die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2025 werden Dienstag, 13. Mai 2025, Mittwoch, 14. Mai 2025, und Donnerstag, 15. Mai 2025, festgelegt. -2. Dem Dokument zu entnehmenden Fristen und Zeitpunkte sind einzuhalten

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