Verordnung des Rektorates bezüglich der Festlegung der Zulassungsfristen für Bachelor-, und Masterstudien sowie Hochschullehrgänge mit ECTS-AP für das Wintersemester 2024/2025 und das Sommersemester 2025
Veröffentlicht:
9. January 2024
Das Rektorat hat nach Anhörung des Hochschulkollegiums gemäß § 51 Abs. 1 Zi. 1 HG 2005
i.d.g.F. vom 19.12.2023 die Zulassungsfristen für das Wintersemester 2024/2025 und das
Sommersemester 2025 wie folgt festgelegt: