Verordnung des Rektorates der Pädagogischen Hochschule Wien zur Zulassung und Vergabe von Studienplätzen in Hochschullehrgängen

Veröffentlicht: 

30. January 2020

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Gültigkeitszeitraum: 

Ab 03.02.2020
Gemäß § 50 Abs. 6 Hochschulgesetz 2005 hat das Rektorat für den Fall, dass aus Platzgründen nicht alle Studienwerber*innen zugelassen werden können, für alle in gleicher Weise geltende Zulassungskriterien durch Verordnung festzulegen.

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