Verordnung des Rektorates der Pädagogischen Hochschule Wien über das Verfahren zur Vergabe von Lehrveranstaltungsplätzen sowie zu Eröffnungs- und Maximalzahlen von Lehrveranstaltungen in ordentlichen Studien sowie Hochschullehrgängen mit ECTS-AP der Pädagogischen Hochschule Wien
Veröffentlicht:
23. December 2020
Diese Verordnung regelt gemäß § 32 Abs. 6 der Satzung der Pädagogischen Hochschule Wien
die Vergabe von Lehrveranstaltungsplätzen und gilt für alle Lehrveranstaltungen von ordentlichen Studien (Bachelor-, Master- und Erweiterungsstudien) sowie von Hochschullehrgängen mit ECTS-AP der Pädagogischen Hochschule Wien, die nicht in Kooperation mit anderen Universitäten oder Pädagogischen Hochschulen angeboten werden.